Steiger Legal - Marken können innerhalb der Europäischen Union (EU) als so genannte Gemeinschaftsmarken mit einer einzigen Hinterlegung in allen EU-Mitgliedstaaten geschützt werden, was Geld und Zeit spart. Dabei geht leider oftmals vergessen, dass ein Eintragungshindernis in einem einzigen EU-Mitgliedstaat die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke verhindern kann. Am 26. mehr
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